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AGB

§ 1 Vertragsgrundlagen
 

Mit der Buchung von Aktivitäten/ Events vom Prinzenhof werden von Ihnen und allen teilnehmenden Personen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsgrundlagen gelten für die Alpakawanderungen, für den Aufenthalt auf unserem Grundstück sowie beim Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb des Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite „Prinzenhof“ (auch Veranstalter genannt). Unser Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person, die die Aktivitäten/das Event bucht, auch wenn sie für andere Personen handelt beziehungsweise für mehrere Personen den Vertrag schließt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Buchende unter Benennung von Vorname, Nachname und Anschrift eine schriftliche Vollmachtsurkunde im Sinne des § 172 Abs. 1 BGB seines Vollmachtgebers vorlegt.
 

§ 2 Gebühren und Rücktritt
Die gebuchte Wanderung ist vor Ort in bar bezahlbar (keine Kartenzahlung möglich).
Ist ein Gast verhindert, an der gebuchten Wanderung teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, die Buchung auf eine andere Person zu übertragen. Eine Information per Anruf, Mail oder WhatsApp ist notwendig. Wird eine Wanderung seitens des Gastes 48 Stunden vor Beginn des Termines ohne Übergabe an eine andere Person abgesagt, so behalte ich mir vor die Wanderung mit 100% des Preises in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner hat das Recht, einen niedrigeren Schadensersatzanspruch nachzuweisen. Alle Events finden im Freien statt. Aufgrund von Unwetter oder höherer Gewalt kann der Termin zu einer Wanderung zum Schutz unserer Tiere und der Menschen auch kurzfristig verschoben werden. Da wir ein Familienbetrieb sind, bitten wir um Verständnis, dass wir bei Krankheit unsererseits eventuell Wanderungen oder Events absagen müssen. Ein Ersatztermin wird individuell abgesprochen.
 

§ 3 Zutritt
Der Aufenthalt auf dem Gelände des Prinzenhofes ist nur mit unserer Ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Auch das eigenständige Betreten der Weide und das Füttern der Tiere ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt kann ohne Begründung, insbesondere aber für Personen mit Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von dieser Person eine Gefährdung für Mensch, Tier oder unserer Einrichtung ausgeht, so kann diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden. Eine Erstattung der Gebühren wird nicht erfolgen.

§ 4 Sicherheit
Vor Antritt einer Wanderung erfolgt von Seiten des Prinzenhofes eine Einweisung mit Verhaltensregeln. Jeder Gast nimmt sie mit seiner Unterschrift zur Kenntnis und akzeptiert diese. Der Aufenthalt auf dem Prinzenhof bei Angeboten und während der Wanderung, sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherheitspflicht, auf eigene Gefahr. Eltern sowie Begleitpersonen von Kindergruppen haben die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Eltern und Begleitpersonen auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigten verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Regenschirme sind aus Sicherheitsgründen während einer Wanderung nicht gestattet! Hunde dürfen uns bei der Wanderung nicht begleiten und haben auch keinen Zutritt auf das Gelände des Prinzenhofes.


§ 5 Verlust von Gegenständen
Wir übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände unserer Gäste. Für mitgeführtes Gepäck sowie mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit unserer Zustimmung oder in Kenntnis von uns erfolgt. 

 

§ 6 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet dies unverzüglich und in jedem Fall vor dem Verlassen des Prinzenhofes anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
 

§ 7 Fotografieren und Filmen
Für private Zwecke dürfen Sie gerne Aufnahmen machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen sowie eine gewerbliche Nutzung von Fotografien oder Videos bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
 

§ 8 Gutscheine
Gutscheine sind ausschließlich als Wertgutschein erhältlich. Der Wert des Gutscheines bleibt unverändert, auch wenn sich die Preise der Aktivitäten verändern. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig und nur so lange einlösbar, wie Aktivitäten vom Prinzenhof angeboten werden. Der Gutschein ist zur Aktivität vorzulegen. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

Sollte die Nutzungsdauer vor Einlösen des Gutscheins enden, so ist es gegen einen Aufpreis von 20,00€ möglich ihn nachträglich einzulösen. 

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